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  • · Nachricht · Wiedereinsetzung

    Empfangsbestätigung bei E-Mails an den Mandanten einstellen und prüfen

    | Nach ständiger Rechtsprechung des BGH genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax nur dann, wenn er anhand des Sendeprotokolls überprüft oder durch eine zuverlässige Kanzleikraft überprüfen lässt, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, weil mögliche Fehlerquellen nur so mit einem hohen Maß an Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden können. Gleiches gilt für die Übersendung einer E-Mail (BGH 18.11.21, I ZR 125/21, Beschluss). |

     

    Im Streitfall hatte der Prozessbevollmächtigte (hier ein Rechtsanwalt) die Partei mittels einer E-Mail auf die am selben Tag ablaufende Rechtsmittelfrist hinweisen und sie zur Einlegung des Rechtsmittels motivieren wollen. Nutzt ein Prozessbevollmächtigter im Kanzleibetrieb aber die E-Mail-Korrespondenz, muss er die Kenntnisnahme empfangener Nachrichten durch die Anforderung einer Lesebestätigung sicherstellen.

    Quelle: ID 47989093

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