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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Modernisierung der Betriebsprüfung ‒ Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer zur Anpassung verfahrensrechtlicher Vorschriften

    | Zurzeit laufen in der Finanzverwaltung Diskussionen zur Flexibilisierung der Betriebsprüfung. Um Betriebsprüfungen zeiteffizient, planbar und verbindlich zu gestalten, bedarf es nach Auffassung der BStBK insbesondere der Anpassung verfahrensrechtlicher Vorschriften. Der Fokus sollte dabei nicht nur auf Großbetrieben und Konzernen liegen. Dringend erforderlich seien auch Erleichterungen für KMU. Insoweit zielten die Vorschläge der BStBK auf eine Anpassung der Gesamtstruktur verfahrensrechtlicher Vorschriften ab, von der Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und die Finanzverwaltung gleichermaßen profitieren könnten. |

     

    Das umfangreiche Papier kann bei auf der Seite der Steuerberaterkammer heruntergeladen werden. Zu den Forderungen der BStBK gehören unter anderm

     

    • Verkürzung der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO)
    • Verkürzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 S. 3 AO)
    • Einführung einer Höchstdauer für Betriebsprüfungen (§ 171 Abs. 4 S. 4 - neu - AO)
    • Verkürzung der Aufbewahrungspflichten (§ 147 Abs. 3 AO und § 257 Abs. 4 HGB)
    • Gesetzliche Regelung zur Erläuterung IT-gestützter Prüfungsverfahren (§ 199 Abs. 3 AO)

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47133574