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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    Sonderzahlung ‒ konkludente Vertragsänderung durch betriebliche Übung?

    |Mit welchem Inhalt eine konkludente Vertragsänderung durch vorbehaltlose Zahlung einer Sonderzahlung zustande gekommen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln (LAG Baden-Württemberg 30.6.20, 9 Sa 13/20).|

     

    Die Parteien stritten über die Frage, ob die klagende Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld auch für Zeiträume hatte, in denen sie ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung arbeitsunfähig erkrankt war. Das LAG lehnte diesen Anspruch ab. Soweit sie den Anspruch auf die Zahlung des Urlaubsgeldes auf eine betriebliche Übung gestützt hatte, fehlte es bereits an der Darlegung einer solchen betrieblichen Übung.

     

    Die Beweislast für die maßgeblichen Tatsachen, die zur Auslegung einer konkludenten vertraglichen Vereinbarung über Sonderzahlungen entweder als Vergütung für geleistete Arbeit einerseits oder andererseits als Zahlung, mit der (auch) andere Zwecke verfolgt werden trägt jeweils derjenige, der sich auf entsprechende Voraussetzungen der Sonderzahlung beruft. Maßgeblich ist nach Ansicht des LAG dabei der ebenfalls durch Auslegung zu ermittelnde verfolgte Zweck der Sonderzahlung. So hatte es auch schon das BAG entscheiden (BAG 13.5.15, 10 AZR 266/14).

    Quelle: ID 46912333