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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    Widersprüchliches Verhalten durch fristlose Kündigung und gute Verhaltensbeurteilung im Zeugnis

    | Erteilt der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis, worin er ein immer einwandfreies Verhalten gegenüber Vorgesetzten bescheinigt, kann er eine Kündigung nicht mit fehlerhaftem Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten begründen. Hierin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Dies führt zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen (LAG Hamm 3.5.22, 14 Sa 1350/21). |

     

    Der Arbeitgeber ist an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden. Die Bindung kann sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben. Eine Partei verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sie mit ihrer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eine Haltung einnimmt, die mit ihren früheren Erklärungen oder mit ihrem früheren Verhalten im Widerspruch steht, und wenn weiter die andere Partei aus dem früheren Verhalten entnehmen durfte, dass dieser Ansprüche oder sonstige nachteilige Folgen gegen sie nicht mehr geltend machen werde. In einem solchen Fall ist das Verhalten des Berechtigten von der Rechtsordnung her nicht zu billigen, weil ihm der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht. Der Berechtigte muss sich an seinem früheren Verhalten und an seinen früheren Erklärungen festhalten lassen.

    Quelle: ID 48972367