Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    Zum (rechtzeitigen) Nachschieben eines Kündigungsgrundes im Falle einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung

    | Für das rechtzeitige Nachschieben eines Kündigungsgrundes bei einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung kommt es grundsätzlich nicht auf § 626 Abs. 2 BGB an (BAG 12.01.21, 2 AZN 724/20, Beschluss). |

     

    Die „Kündigung als solche“ ist in diesem Sinn „rechtzeitig“ erklärt, wenn bei ihrem Zugang der nachgeschobene Kündigungsgrund objektiv schon vorlag, aber dem Kündigungsberechtigten seinerzeit noch nicht bekannt war.

     

    PRAXISTIPP | § 626 Abs. 2 BGB bestimmt für fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, dass die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen kann ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Mit diesem Beschluss des BAG kann eine Kündigung ohne tragfähigen Grund ausgesprochen werden oder auf einen Grund gestützt werden, der sich erst im Lauf des Kündigungsrechtsstreits offenbart; es sei denn die Kündigung wäre sittenwidrig (§ 138 BGB), maßregelnd (§ 612a BGB) oder diskriminierend (§ 7 Abs. 1 i. V. m. § 1 AGG).

     
    Quelle: ID 47368282