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  • · Nachricht · August 2020

    Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

    | Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp . |

     

    • Honorar ‒ So vereinbaren Sie das Honorar für Gutachten rechtssicher: Steuerberater werden häufig um Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen gebeten. Unterschieden werden hier steuerliche Privatgutachten, außersteuerliche Privatgutachten und Gerichtsgutachten. Soweit einzelne steuerliche Tätigkeiten nach den Vorschriften der StBVV abrechenbar sind, entstehen i. d. R. keine Probleme. Anders ist das bei Tätigkeiten, die nicht Vorbehaltsaufgaben i. S. d. § 33 StBerG sind, wo die StBVV nicht kraft Gesetz gilt (§ 1 Abs. 1 StBVV). Hier kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mandant und Berater (Nachricht vom 22.6.20).

     

    • Betriebsausgaben ‒ Als Steuerberater Seminare zum „millionaire-minded guerilla-warrior“ steuerlich absetzen? Die Teilnahme an Coaching-Seminaren mit Inhalten wie den Weg zum Wohlstand finden, ein lebenslanges passives Einkommen erzeugen oder den eigenen Lebenszweck erkennen, dient der Persönlichkeitsentwicklung und ist damit überwiegend privat veranlasst (FG Thüringen 13.11.19, 3 K 106/19; Nachricht vom 3.7.20).