· Fachbeitrag · Beratung in der Corona-Krise
Auskunftsvertrag für Steuerberater und ihre Mandanten bezüglich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
| Wie so häufig werden Sie als Steuerberater/-in auch jetzt wieder erster Ansprechpartner der Mandanten sein. Damit Sie einen rechtssicheren Vergütungsanspruch für Ihre Auskünfte bekommen, hat KP Kanzleiführung professionell das Muster eines Auskunftsvertrags erstellt. Beachten Sie: Mit Ausführungen gerade z. B. zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen überschreiten Sie als Steuerberater/-in die Linie zur Rechtsberatung. Sie sollten sich daher darauf beschränken, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten und nicht konkret auf den Einzelfall angewandt beraten. In diesem Beitrag finden Sie entsprechend hilfreiche Quellen. |
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Bei allem Verständnis für die Notlage der Mandanten sollten Sie jetzt erst einmal an Ihre eigene Sicherheit denken; denn Sie begeben sich aus Haftungsgesichtspunkten mit Ihren Auskünften auf unsicheres Terrain. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie sich in dieser Situation am besten schützen, empfehlen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell zu Haftungsfallen in der Krisenberatung. |
Im Einzelnen:
- Muster für einen Auskunftsvertag: Das Muster umfasst die verschiedenen Auskunftsfälle und eine Vergütungsvereinbarung. Herunterladen können Sie das Muster hier.
- Bundessteuerberaterkammer: Der FAQ-Katalog der BStBK soll den Beratern eine erste Orientierung geben. Die Fragen und Antworten gehen auf unterschiedliche Themengruppen ein, wie z. B. wirtschaftliche Auswirkungen und Maßnahmen für die Unternehmen/Mandanten, Abgabe der laufenden Steuererklärungen und der Steueranmeldungen, Arbeitsrecht und interne Kanzleiorganisation Der FAQ-Katalog kann von dieser Seite der BStBK heruntergeladen werden.
- Bundessteuerberaterverband: Der DStV gibt mit den „Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten“ einen Überblick, welche Regelungen und Erleichterungen Steuerberater und ihre Mandanten im Hinblick auf die wirtschaftlichen Corona-Auswirkungen kennen sollten.
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Der Leitfaden gibt einen Überblick über arbeitsvertragliche Folgen, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus nicht beschäftigt werden und über die Auswirkungen auf Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland. Zudem wird dargestellt, welche Vorbereitungshandlungen getroffen werden können, um innerbetriebliche Folgen möglichst einzugrenzen und auch datenschutzrechtliche Aspekte werden erörtert. Hier geht es zum Leitfaden.
- Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg: Auf dieser Seite hält das Ministerium laufend aktualisierte Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus für Unternehmen und Beschäftigte vor.
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag: Auf einer Sonderseite bietet der DIKH Fragen und Antworten rund um das Coronavirus sowie eine Liste der wichtigsten Ansprechpartner und Auskunftsstellen.