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Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) passierte den Bundesrat
| Am 25.11.22 hat der Bundesrat der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung ‒ StBPPV; BR-Drucks. 489/22) zugestimmt. |
Die Verordnung führt die Regelungen in §§ 86c bis 86e StBerG weiter aus. Im 1. Abschnitt geht es dabei um Aspekte der Steuerberaterplattform wie Informationssicherheit, Einrichtung von Nutzerkonten, Erstregistrierung, Sperrung und Löschung von Nutzerkonten. Im 2. Abschnitt geht es um das beSt. Er enthält Vorgaben zur Errichtung, Führung, Erstanmeldung, zur Datensicherheit und zur Löschung.
Weiterführende Hinweise
- Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV, BR-Drucks. 489/22)
- Was bringt die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV)? (Kalb, KP 22, 193)
Quelle: ID 48835795