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  • · Nachricht · Berufsstatistik 2023

    Die Steuerberater-Berufsstatistik für 2022 liegt vor

    | Die Trends der Vorjahre setzten sich auch 2022 in der Steuerberater-Berufsstatistik fort. Das außergewöhnliche Wachstum der Mitgliederzahl (+3.251 gegenüber durchschnittlich rund 1.000 p.a. der Vorjahre) ist auf eine Auswirkung der Berufsrechtsreform zurückzuführen. |

     

    Außergewöhnliche Mitgliederentwicklung

    Die Mitgliederzahl stieg von 101.070 auf 104.321. Das ist ein Plus von 3.251 Mitgliedern. Davon entfallen auf natürliche Personen 924, auf Berufsausübungsgesellschaften 1.866 und auf Steuerbevollmächtigte und Personen gemäß § 74 Abs. 2 StBerG 461. Dieses Mitgliederwachstum ist erklärungsbedürftig, da das durchschnittliche jährliche Wachstum der Vorjahre bei ca. 1.000 Mitgliedern lag.

     

    Der starke Anstieg bei den Berufsausübungsgesellschaften ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich alle steuerberatenden PartG mbB, die bislang nicht unbedingt einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft bedurften, zwingend als Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen mussten (§ 157d Abs. 2 StBerG). Dadurch wurden z.B. allein im Bezirk der StBK Düsseldorf 237 PartG mbB neue Mitglieder (vgl. Averbukh, Stbg 2023, 154).

     

    Der starke Anstieg bei den Personen nach § 74 Abs. 2 StBerG liegt daran, dass Partner interprofessioneller PartG mbB, insbesondere Rechtsanwälte zwingend Mitglied der StBK wurden. Dies betrifft hunderte von Rechtsanwälten, die nun (auch) bei der StBK vermitgliedschaftet sind (vgl. Römermann/Beyme, AnwBl Online 2023, 236). Hinzu kommen eine Handvoll beratender Betriebswirte und weitere Personen i. S. v. § 1 Abs. 2 PartGG, mit denen sich Steuerberater seit 1.8.22 beruflich verbinden dürfen (vgl. Beyme, KP, Möglichkeiten der Berufsrechtsreform zur Mitarbeiterbindung nutzen).

     

    Das um die Effekte der Berufsrechtsreform „bereinigte“ Wachstum liegt also faktisch bei den 924 natürlichen Personen und dementsprechend auf dem Niveau der Vorjahre.

     

    Weitere Entwicklungen in Kurzfassung

    • Die Selbstständigenquote ist leicht gesunken (67,3 %, Vorjahr: 67,9 %). Zwar waren 61.400 Berufsangehörigen als selbstständig (= haben eine Berufshaftpflicht) registriert (ein Plus von 400 gegenüber dem Vorjahr). Allerdings hatte die Zahl der angestellt Tätigen um fast 1.000 Personen zugenommen (29.778, Vorjahr: 28.792).

     

    • Die Gruppe der Syndikus-StB setzt ihr Wachstum fort. Zum 1.1.23 gab es 7.901 von ihnen (ein Plus von 5,1 % gegenüber dem Vorjahr). Da auch Syndikus-Steuerberater eine Berufshaftpflicht haben, dürften sie bei den selbstständig Tätigen erfasst worden sein ‒ was kontraintuitiv wäre.

     

    • Das Durchschnittsalter der Männer liegt bei 55,4, das der Frauen bei 50,2 Jahren. 30, 1 % der steuerberatend Tätigen sind älter als 61 und 59 % sind älter als 51 Jahre. Nur 20,5 % sind jünger als 40 Jahre.

     

    • Geschlechterverhältnis: Der Anteil der Steuerberaterinnen liegt bei 37,8 % (Vorjahr 38,5 %), der Anteil der Steuerberater bei 62,2 % (Vorjahr: 62,5 %).

     

    • Die Zahl der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen ist gegenüber dem Vorjahr von 17.352 auf 17.187 zurückgegangen (-1 %).

     

    • Die Aufteilung auf Einzelpraxen, Sozietäten und Steuerberatungs(kapital)gesellschaften fehlt in diesem Jahr, ohne dass hierfür in der Einleitung ein Grund genannt worden wäre. Zur Erinnerung: Zuletzt war die Einzelpraxis stark unter Druck geraten und die Steuerberatungs(kapital)gesellschaften legten Jahr für Jahr zulasten der Sozietäten zu.

     

    Weiterführende Hinweise

    • BStBK veröffentlicht die Zahlen für 2021 (KP 4.7.22)
    • 2020 wurden 3.000 Steuerberater-Einzelkanzleien aufgegeben ‒ und die Zahl der Kammermitglieder stieg auf über 100.000 (KP 3.5.21)
    • Entwicklung des Berufstands ‒ Wohin tendiert die Steuerberatung? (Derlath, KP 20, 122)
    • Personen gemäß § 74 Abs. 2 StBerG sind Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft, die ihren Sitz im Kammerbezirk hat, soweit sie nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind.
    Quelle: ID 49599943