· Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren
Für Besteuerungszeitpunkte ab 2018 kann der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt werden
| Rechtsgrundlage für die automatische Festsetzung des Verspätungszuschlags ist § 152 Abs. 2 AO. Diese Norm ist eine IST-Vorschrift (keine KANN-Vorschrift), sodass das Ermessen der Finanzverwaltung ist in diesen Fällen auf null reduziert ist. § 152 Abs. 3 AO enthält Ausnahmen von der automatischen Festsetzung. |
Der DStV hat das Wesentliche in einer Übersicht zusammengefasst.
Übersicht / Automatische Festsetzung des Verspätungszuschlags (Quelle: DStV e.V. 14.3.19) | |||
Erklärungen | Höhe des Verspätungszuschlags | Zeitpunkt für automatischen Verspätungszuschlag | Ausnahme von der Automatik |
Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen (z. B. Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuererklärung) und Steuererklärungen, die sich auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen (z. B. Erbschaftsteuererklärung oder Erklärungen zur Feststellung von Einheits- und Grundbesitzwerten) | 0,25 % der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer; mindestens 25 EUR für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung
Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen. | Abgabe nach 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs/des Besteuerungszeitpunkts ‒ unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige steuerlich beraten ist
In Beraterfällen: nach Ablauf der Frist für eine Vorabanforderung | Wenn die Finanzverwaltung eine Steuer auf 0 EUR oder eine Steuererstattung festsetzt, greift nicht der automatische Verspätungszuschlag. Die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden. |
Erklärungen zu gesondert festzustellenden einkommen-steuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften | 0,0625 % der positiven Summe der festgestellten Einkünfte; mindestens 25 EUR für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung
Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen. | ||
Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und Zerlegungserklärungen | 25 EUR für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung
Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen. | ||
vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen) und jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen | Die Dauer und die Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie die Höhe der Steuer sind bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zu berücksichtigen.
Ein Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 EUR betragen. | Kein automatischer Verspätungszuschlag | Die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht im Ermessen der Finanzbehörden. |
Zusammenfassende Meldungen | entfällt | entfällt | Bereits ab 2017 kann für die verspätete Abgabe einer zusammenfassenden Meldung kein Verspätungszuschlag mehr anfallen. Andere Sanktionsmaßnahmen kommen jedoch nach wie vor in Betracht. |