· Nachricht · Betriebsprüfung
Algorithmisch gesteuerte Fallauswahl in der Außenprüfung
| Nach Angaben der Bundesregierung hat sich die zunehmend automatisierte Fallauswahl der Finanzbehörde für Außenprüfungen bewährt. Wie sie in ihrer Antwort (19/29616) auf eine Kleine Anfrage (19/29053) der FDP-Fraktion ausführt, sei die zunehmend automatisierte Fallauswahl der bisherigen gleichwertig oder überlegen. |
Zur Durchführung von Außenprüfungen müssen zunächst die zu prüfenden Fälle ausgewählt werden. Dabei kam es wohl in der Vergangenheit zu deutlich gleichheitswidrigen Prüfungsfrequenzen (vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 161. Lieferung, Juni 2020, § 193 Rz. 42 AO; Schmidt 2020. Die digitalen Außenprüfungsmethoden der Finanzverwaltung, in: REthinking: Tax, 5.2020).
Der Bundesregierung merkt hierzu an, dass ihr die Kritk an den Auswahlkriterien bekannt sei. Die in den zitierten Literaturstellen getroffenen Schlussfolgerungen würden aber nicht geteilt. Die statistischen Daten, insbesondere die niedrige Quote der Null- und Bagatellfälle, zeigten, dass die Betriebsauswahl zu überwiegend zutreffenden Entscheidungen führe. Die rein größenorientierte Auswahl verliere außerdem stetig an Bedeutung, während die automatisierte Auswahl stetig zunehme.