· Nachricht · Corona-Hilfen
Neue Überbrückungshilfe IV/Neustarthilfe für 2022 und Verlängerung der Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus
| Der Bund führt die Corona-Hilfen auch 2022 mit der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 fort. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum: 07 ‒ 12/21) wurde bis zum 31.3.22 verlängert. Schlussabrechnungen für die beendeten Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I bis III sowie November- und Dezemberhilfe) müssen bis zum 31.12.22 eingereicht werden. |
Die Überbrückungshilfe IV gilt für den Förderzeitraum 01 ‒ 03/22. Weiterhin ist eine Erstattung von Fixkosten möglich. Der Höchst-Fördersatz der förderfähigen Fixkosten liegt bei 90 % bei einem Umsatzrückgang von über 70 %. Bedingung ist ein Umsatzrückgang wegen Corona von 30 % im Vergleich zu 2019. Für eine rasche Hilfe sind Abschlagszahlungen vorgesehen.
Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige mit bis zu 1.500 EUR monatlich für den verlängerten Förderzeitraum (also insgesamt bis zu 4.500 EUR).
Weiterführender Hinweis
- Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)