· Fachbeitrag · Corona-Krise
Erleichterungen bei der Veröffentlichung von Abschlüssen im Bundesanzeiger
| Zwischendurch einmal eine gute Nachricht für diejenigen, bei denen noch Jahresabschlüsse 2018 zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger ausstehen. Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass eine verspätete Offenlegung (vorübergehend) nicht sanktioniert wird. |
Die entsprechende Information finden Sie in den weiterführenden Hinweisen.
Weiterführende Hinweise
- Bundesamt für Justiz schafft wegen Corona-Krise Erleichterungen für Unternehmen (8.4.20)
- Erleichterungen für Unternehmen wegen Corona-Krise (ohne Datum)
Quelle: ID 46529591