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Fristenende der Corona-Schlussrechnungen
| Der DStV hat Informationen zum Fristende zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen und zum weiteren Prozedere haben wir aktuell aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten.
Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen endet für alle Fälle, in denen eine Fristverlängerung beantragt wurde, unverändert am 30.09.24.
Das Portal zur digitalen Einreichung bleibt bis zum 15.10.24 geöffnet. Dies ermöglicht es, auch bei technischen Problemen, die Abrechnungen noch bis zu diesem Datum einzureichen. Dies ist keine offizielle Fristverlängerung, sondern eine technische Übergangsfrist. Bis zu diesem Datum eingereichte Abrechnungen werden akzeptiert.
Nach dem 15.10.24 beginnen Anhörungsverfahren für Fälle, in denen keine Schlussabrechnung eingereicht wurde. Wird die Schlussabrechnung nicht eingereicht, müssen die erhaltenen Hilfen vollständig zurückgezahlt werden. Im Rahmen der Anhörung wird den prüfenden Dritten eine Frist von 4-6 Wochen zur Stellungnahme und nachträglichen Einreichung bis zum 30.10.24 gewährt. Nach dieser Frist können Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet werden, wobei eine nachträgliche Einreichung nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Weiterführender Hinweis
- Aktuelle Informationen zum Fristende der Corona-Schlussabrechnungen (DStV)