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Fax-Nutzung kann gegen die DSGVO verstoßen
| Immer mehr Datenschutzbeauftragte raten von der Nutzung von Fax-Geräten ab, so zuletzt der hessische Datenschutzbeauftragte. Denn die Nutzung birgt Risiken, wie sie auch beim unverschlüsselten E-Mail-Versand bestehen. Personenbezogene Daten mit besonderem Schutzbedarf sollten daher nicht per Fax übertragen werden, wenn keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei den Versendern und Empfängern implementiert sind. |
Der Datenschutzbeauftragte hebt insbesondere folgende Risiken hervor:
- Das Fax gerät wegen einer falsch eingegebenen Zielnummer in die falschen Hände.
- Der Absender kann nicht wissen, wo das Faxgerät beim Empfänger steht und wie der Zugang zum Faxgerät dort geregelt ist.
- Paketvermittelte Übertragungsmethoden (Fax over IP, FoIP) oder Dienste, die Faxe automatisiert in E-Mails umwandeln, übertragen die Daten unverschlüsselt und über Zwischenstellen, die einen Zugriff durch Dritte ermöglichen.
Weiterführender Hinweis
- Zur Übermittlung personenbezogener Daten per Fax (Link)
Quelle: ID 47739513