22.08.2019 · Fachbeitrag · Datenschutz
Sind Steuerberater Auftragsverarbeiter nach DSGVO?
| Einzelne Landesdatenschutzbehörden meinen, bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung würden Steuerberater nach Anweisung arbeiten und müssten deshalb eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit ihren Mandanten schließen. Der DStV geht ebenso wie die BStBK allerdings davon aus, dass Steuerberater, die Löhne und Gehälter abrechnen, keine nur weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind. |
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