Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · DIGITALISIERUNG

    Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

    | Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit vorgelegt. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelung ist es, den Einsatz der Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit, z.B. in der Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, weiter zu fördern. |

     

    Der Vorschlag des BMJ zielt darauf ab, Videoanhörungen zu stärken, indem Maßnahmen wie die Möglichkeit der Fernteilnahme an Gerichtsverfahren und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für diejenigen, die sich die erforderliche Ausrüstung nicht leisten können, eingeführt werden. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (Referentenentwurf, November 2022)
    Quelle: ID 49014990