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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Verpflichtendes elektronisches Rechnungsstellungs- und Meldesystem (E-Invoicing)

    | Die Bundessteuerberaterkammer hat in einem Diskussionspapier zur bundesweiten Einführung von verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystemen Stellung bezogen. Das Vorhaben selbst geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuergestaltungen bei der Mehrwertsteuer soll schnellstmöglich ein bundesweites elektronisches System zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen (z. B. verpflichtendes E-Invoicing) eingeführt werden.

     

    Die BStBK regt in diesem Zusammenhang die Einführung eines einheitlichen Rechnungsformats („Taxonomie“) an, um auf die bereits in den Unternehmen bestehenden Standards wie etwa EDIFACT zurückgreifen zu können und keinen gänzlich neuen Standard aufsetzen zu müssen. Dabei sollten insbesondere auch bereits bestehende Infrastrukturen im B2G-Bereich, Stichwort „XRechnung“, in die Betrachtung einbezogen und idealerweise ressourcenschonend genutzt werden. Mit der CEN-Norm 16931 existiert dazu ein europaweiter technischer Standard, der in Deutschland bereits in vielen ERP-Systemen in Form der XRechnung oder der ZUGFeRD-Rechnung im Einsatz ist.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Diskussionspapier der BStBK zur bundesweiten Einführung von verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystemen (BStBK 17.8.22)
    Quelle: ID 48568910