· Nachricht · Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen
Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften geplant
| Mit dem Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften will das BMI die einfache und medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter verbessern. |
Dabei knüpft der Referentenentwurf an die bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung an: Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten oder mit der Nachnutzung von Onlinediensten nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ (EfA) zum Tragen kommt, soll verstetigt werden. Verwaltungsprozesse sollen weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll eine medienbruchfreie Kommunikation entlang des gesamten Verwaltungsprozesses ermöglicht werden. Nicht zuletzt nimmt der Entwurf auch die Ziele der Registermodernisierung, die unter anderem Nachweispflichten durch Datenaustauschverfahren vereinfachen will, in den Blick.
Aus Sicht des Berufsstands weist die BStBK darauf hin, dass eine Identitätsföderation zwischen Steuerberaterplattform und Organisationskonto dringend zu schaffen sei, um Identitätsinformationen auszutauschen. Anderenfalls gelinge es dem Berufsstand nicht über das Organisationskonto beispielsweise den Nachweis der Vollmacht oder der Berufsträgereigenschaft zu erbringen. Bedauerlicherweise seien im OZG-ÄndG Intermediäre, die außerhalb der Organisation stehen, nicht mitgedacht worden.
Weiterführende Hinweise
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (Stand 3/2023)
- Stellungnahme der BStBK (3.3.23)