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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Elektronischer Rechtsverkehr und Steuerberater mit Rechtsanwaltsqualifikation

    | Mit der aktiven beA-Nutzungspflicht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs stellt sich bei Steuerberatern, die zugleich auch Rechtsanwälte sind, die Frage, ob sie Schriftsätze zwingend elektronisch beim FG einreichen müssen? |

     

    Die Antwort lautet (wie sollte es auch anders sein): Es kommt darauf an. Als Rechtsanwalt müssen Sie zwingend über das beA einreichen, in Ihrer Eigenschaft als Steuerberater gilt die aktive Nutzungspflicht erst zum 1.1.23.

     

    Weiterführender Hinweis

    • beA-Leserforum: 14 aktuelle Nutzerfragen zu Originalen, Abschriften und Signaturen (Cosack, AK)
    Quelle: ID 48031020