· Nachricht · Februar 2023
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp . |
- Den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach StBVV abrechnen: Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer/ sind seit dem 1.1.23 nach § 5a Abs. 1 a Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit als „gelben Schein“ zu übermitteln. Es gilt das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese muss der Arbeitgeber abrufen. Er kann diese Pflicht aber auf Steuerberater übertragen. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Abruf der eAU bereits vom (bisher bestehenden) Lohnsteuermandat (und dessen Vergütung) umfasst ist oder ob dies zusätzlich zu beauftragen ist (Nachricht vom 13.1.23).
- Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses: Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) belegt, dass ein bestimmtes Dokument an einem bestimmten Datum einem Rechtsbeistand wirksam zugestellt worden ist (BVerwG 19.9.22, 9 B 2.22, Nachricht vom 9.1.23).
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