· Nachricht · Geldwäsche
Regierung beschließt Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz
| Das Bundeskabinett hat am 11.10.23 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz ‒ FKBG) beschlossen. Mit dem FKBG wird die Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere Geldwäsche, in Deutschland neu aufgestellt. Das FKBG stellt einen wesentlichen Bestandteil des aktuellen Reformpakets zur Neuausrichtung der Bekämpfung von Finanzkriminalität dar. |
Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz enthält die wesentlichen Regelungen zur Errichtung des neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), seiner Aufgaben und Befugnisse sowie notwendigen fachgesetzlichen Anpassungen u. a. im Bereich der Geldwäscheaufsicht und Sanktionen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen für die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters.