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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843)

    | Das Gesetz dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) in nationales Recht. Zur Umsetzung sind in erster Linie Anpassungen im Geldwäschegesetz erforderlich. Der Entwurf sieht zahlreiche Verschärfungen vor. |

     

    Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen zu folgenden Themen:

     

    • Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises (u.a. um elektronische Geldbörsen und Umtauschplattformen für Kryptowerte)
    • Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern
    • Öffentlicher Zugang zum Transparenzregister und Vernetzung der nationalen Transparenzregister
    • Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen
    • Korrespondenzbankbeziehungen innerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR)

     

    Der Verpflichtetenkreis wird auf Personen erweitert, die als wesentliche geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit materielle Hilfe, Unterstützung oder Beratung im Hinblick auf Steuerangelegenheiten leistet. Das trifft z. B. auch Lohnsteuerhilfevereine. Mit Blick auf die Verdachtsmeldepflicht wird der Schutz der berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung gelockert, da nicht an die rechtliche Vorgabe angeknüpft werden soll, sondern an die konkrete Tätigkeit, und die Meldepflicht bei Immobilientransaktionen (Erwerbsvorgänge nach dem Grunderwerbssteuergesetz) verschärft.

    Quelle: ID 45953131