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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

    | Die EU-Digitalisierungsrichtlinie soll durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfachen und die Verfahren effizienter gestalten. Deren Umsetzung im Rahmen des DiRUG (5.7.21, BGBl I 21, 3338) hat eine Reihe von Regelungen zur Folge, die teilweise grundlegende Änderungen im System des deutschen Registerwesens bewirken werden. Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1.8.22 in Kraft. |

     

    Die folgenden Regelungen des DiRUG sind besonders bedeutsam:

    • Online-Gründung der GmbH und weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen bei Kapitalgesellschaften
    • Regelungen zur vorrangigen Online-Offenlegung von Registerinformationen und zu den Gebühren
    • Verbesserter grenzüberschreitender Informationsaustausch über Zweigniederlassungen
    • Grenzüberschreitender Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer
    Quelle: ID 48118307