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Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften
| Der Referentenentwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vor. Ziel ist es, den betroffenen Berufsgruppen gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. |
Nach Auffassung des BMJ ist das Berufsrecht der Berufsausübungsgesellschaften in den betroffenen Gesetzen nur lückenhaft geregelt und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Zusammenarbeit der jeweiligen Berufsträgerinnen und -träger. Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Künftig soll daher nicht mehr nur die einzelne Berufsträgerin/der einzelne Berufsträger Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung sein, sondern auch die Berufsausübungsgesellschaft. Ferner soll das Verbot der Interessenkonflikte zukünftig auch in Hinblick auf Sozietätssachverhalte in der BRAO, der PAO und dem StBerG unmittelbar geregelt werden, und es sollen weitere Anpassungen in den jweiligen Berufsordnungen erfolgen.
Hier geht es zum Referentenentwurf.