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  • · Fachbeitrag · Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

    Ist die Verfahrensdokumentation vielleicht doch nur ein Papiertiger?

    | Die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung soll sich auch auf die „damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems“ beziehen. Und so fordert das BMF (14.11.14, IV A 4 - S 0316/13/10003, Rz. 151), dass für jedes DV-System eine Verfahrensdokumentation vorhanden sein muss. Auf diese Weise soll dem Prüfer u. a. der Einstieg in die Prüfung erleichtert werden. Aber reichen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, um vom Steuerpflichtigen eine Verfahrensdokumentation fordern zu können und bei Nichtvorlage die Buchführung zu verwerfen? Zumal an keiner Stelle erwähnt wird, wie konkret eine Verfahrensdokumentation aussehen soll, die der Prüfer dann auch solche akzeptiert. |

     

    Im taxtech.blog hat sich Franziska Peters, Richterin am FG Münster, mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie will den Aspekt der Zweckmäßigkeit einer Verfahrensdokumentation vom Aspekt der rechtlichen Einforderbarkeit unterschieden wissen. Nur wenn der Steuerpflichtige gesetzlich verpflichtet wäre, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, dann dürften aus dem Fehlen auch negative Konsequenzen abgeleitet werden. Um es kurz zu machen. Nach Auffassung der Autorin fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für eine Verfahrensdokumentation i. S. der Rz. 151 der GoBD: „Ein so weitreichender Eingriff in die unternehmerische Organisation mit der möglichen Rechtsfolge einer Erschütterung der gesetzlichen Vermutungswirkung des § 158 AO bedürfte einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. § 145 AO reicht hierfür in seiner Allgemeinheit nicht aus (Peters, DB 19, M4-M5).“ Allerdings gehören Betriebsanleitungen und Protokolle nachträglicher Programmänderungen für Systeme, die steuerlich relevante Daten aufzeichnen, selbstverständlich zu den aufbewahrungspflichtigen sonstigen Organisationsunterlagen (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Welche Bedeutung hat eine (fehlende) Verfahrensdokumentation in der Betriebsprüfung? (Peters in: taxtech.blog, 12.9.19)
    • Das Märchen von der Verfahrensdokumentation (Brete, DStR 19, 258), jedoch a. A. Hruschka in seinen Anmerkungen zum Aufsatz von Brete (DStR 19, 260)
    Quelle: ID 46225543