· Nachricht · Januar 2019
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp . |
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ‒ Betreiber einer Kanzleiwebseite benötigen ein SSL-Zertifikat: Wer auf seiner Website ein Kontakt-, Bestell- oder Online-Widerrufsformular bereitstellt oder die Anmeldung zu Newslettern ermöglicht, muss bereits seit Anfang 2016 ein SSL-Zertifikat haben (§ 13 Abs. 7 TMG). Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai 2018 sollte SSL für alle Formulare auf der Website vorhanden sein (Nachricht vom 6.12.19).
- Büroorganisation ‒ Bei einer Rechtsmittelbegründungsfrist muss auch die Vorfrist eingetragen werden: Der Berater muss durch allgemeine Anweisung im Rahmen der Büroorganisation sicherstellen, dass bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender zugleich eine ausreichende Vorfrist eingetragen wird. Unter dieser Voraussetzung kann er, wenn in der Handakte die Hauptfrist notiert und ein Erledigungsvermerk über die Eintragung in den Fristenkalender enthalten ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Eintragung auch die Vorfrist weisungsgemäß ermittelt und in den Fristenkalender übernommen worden ist (BGH 13.9.18, V ZB 227/17, Nachricht vom 5.12.18).
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