Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kanzleinachfolge

    DStV befürchtet negative Auswirkung des MoPeG auf die Kanzleinachfolge

    | Der DStV sieht Einzelkanzleien durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) benachteiligt. Das MoPeG ermöglicht Freiberuflersozietäten den Weg in die Personenhandelsgesellschaft. Auf diese Weise profitieren Sozietäten von Umwandlungsmöglichkeiten, die Einzelkanzleien nicht zur Verfügung stehen. Der DStV hat daher gegenüber dem BMJ angeregt, § 152 UmwG anzupassen und ihn auch für natürliche Personen zu öffnen, deren Eintragung in das Handelsregister nicht in Betracht kommt. |

     

    Der DStV verweist auf folgendes Beispiel: „ Will ein Steuerberater, der in Einzelkanzlei tätig ist, etwa eine Berufskollegin aufnehmen, so kann er nur eine GbR, Partnergesellschaft, GmbH oder AG gründen und dann per Einzelübertragung alle Mandatsverhältnisse und alle Verträge (Miete, Leasing etc.) auf diese neu gegründete Gesellschaft übertragen. Das funktioniert aber nur (...) wenn alle Vertragspartner zustimmen!.“

     

    Weiterführender Hinweis

    • Nachteilige Auswirkung des MoPeG auf Unternehmensnachfolge bei Einzelkanzlei (DStV, 8.12.22)
    Quelle: ID 48972349