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  • · Nachricht · Kassenführung

    Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a AO zur elektronischen Belegausgabe

    | Die Änderungen beziehen sich auf die Zustimmung des Kunden zur elektronischen Bereitstellung des Belegs (Nr. 6.3 des AEAO zu § 146a), die (nicht ausreichende) Sichtbarmachung eines Belegs am Terminal/Kassendisplay (Nr. 6.4 des AEAO zu § 146a) sowie auf das Datenformat und die Übermittlungstechnologie der elektronischen Belegausgabe (Nr. 6.6 des AEAO zu § 146a). |

     

    Das Schreiben des BMF (28.5.20, IV A 4 - S 0316-a/20/10003 :002) ist auf der Seite des BMF veröffentlicht.

    Quelle: ID 46635984