· Nachricht · Kassenführung
Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a AO zur elektronischen Belegausgabe
| Die Änderungen beziehen sich auf die Zustimmung des Kunden zur elektronischen Bereitstellung des Belegs (Nr. 6.3 des AEAO zu § 146a), die (nicht ausreichende) Sichtbarmachung eines Belegs am Terminal/Kassendisplay (Nr. 6.4 des AEAO zu § 146a) sowie auf das Datenformat und die Übermittlungstechnologie der elektronischen Belegausgabe (Nr. 6.6 des AEAO zu § 146a). |
Das Schreiben des BMF (28.5.20, IV A 4 - S 0316-a/20/10003 :002) ist auf der Seite des BMF veröffentlicht.
Quelle: ID 46635984