· Nachricht · Mitarbeiterfortbildung
Ziele der Fortbildung zur/m Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)
| Mit der FAIT-Fortbildung sollen Mitarbeiter von kleinen und mittleren Kanzleien mit einem Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen angesprochen werden, die idealerweise bereits als Steuerfachangestellte über eine fachliche Ausbildung verfügen. Die erste Prüfung soll am 30.3.22 stattfinden. |
Die Fortbildung vermittelt Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung, zur Anwendung der GoBD und zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen. Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Der Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen kommen daher ein besonderer Stellenwert zu. Hard- und Software im Mandantenunternehmen einzurichten oder zu programmieren gehört (allein schon wegen des Haftungsproblems) nicht zur Fortbildung. Eher sollen organisatorische Hinweise und Empfehlungen z. B. an IT-Dienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister von Mandanten und Kanzlei koordiniert werden.
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