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Wirksamkeit einer zeitlich unbeschränkten Mandantenschutzklausel in einem Kaufvertrag über eine Steuerberatungspraxis
| Das OLG Karlsruhe (21.3.19,9 U 139/17) hat entschieden, dass eine zeitlich unbeschränkte Mandantenschutzklausel wirksam ist. Das Gericht hielt ebenfalls ein auf fünf Jahre und einen Umkreis von 30 km begrenztes Niederlassungsverbot für wirksam. Ob hierfür eine Karenzentschädigung vereinbart wurde, sei bei einem Praxiskaufvertrag unter Angehörigen der freien Berufe für die Wirksamkeit unerheblich. |
Bei strafbewehrten Wettbewerbsklauseln ist noch auf eine Entscheidung des OLG Koblenz (22.02.12, 5 U 1233/11) hinzuweisen, die derzeit beim BGH (VIII ZR 84/12) anhängig ist. Im zugrunde liegenden Fall war bei Zuwiderhandlung die Erstattung des gesamten Kaufpreises vereinbart worden. Diese Höhe hielt das OLG für unangemessen und setze sie herab. Ob ein Gericht aber befugt ist, die Höhe einer Vertragsstrafe zu korrigieren, ist umstritten.