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  • · Nachricht · Steuerbetrug/Geldwäsche

    Schärfere Instrumente gegen Geldwäsche und Steuerbetrug

    | Mit schärferen gesetzlichen Regelungen gegen Geldwäsche sowie mehr Kompetenzen und mehr Personal für die FIU ‒ die Zolleinheit, die gegen Geldwäsche kämpft, will das BMF gegen Geldwäsche und Steuerbetrug vorgehen. Darüber hinaus dringt Deutschland auf Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene. ( BMF-Website, 24.9.20 ).|

     

    Geldwäschebekämpfung

    Ab dem 1.1.2020 gelten Regelungen, die sogar über die Vorgaben der EU hinausgehen. Mit dem neuen Geldwäschegesetz

    • gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen;
    • sind nun auch Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen, Vermittler im Kunsthandel oder Mietmakler verpflichtet, die Vorschriften des Geldwäschegesetzes einzuhalten;
    • erhält die Öffentlichkeit Zugang auf das bereits bestehende Transparenzregister, aus dem hervorgeht, welche Personen hinter Organisationen und Unternehmen stehen;
    • gelten vereinheitlichte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern und
    • werden die Kompetenzen der Financial Intelligence Unit (FIU), der Geldwäschebekämpfungseinheit beim Zoll, insbesondere beim Datenzugriff gestärkt.

     

    Bekämpfung von Steuerbetrug und -vermeidung

    Der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung gelten folgende Maßnahmen:

     

    • Betreiber von Online-Plattformen werden in Deutschland in die Haftung genommen, um Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel zu verhindern. Seit Januar 2019 müssen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Darüber hinaus können sie für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform haften. Nähere Informationen finden Sie hier.

     

    • Mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle kann der Staat nun besser und schneller auf Schlupflöcher im Steuerrecht reagieren. Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sind seit dem 1. Juli 2020 verpflichtet, Steuergestaltungsmodelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

     

    Begleitend wurden beim Bund und in den Ländern neue Stellen geschaffen und Einheiten aufgebaut wie die Financial Anti-Crime Alliance (AFCA) und die Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“

    Quelle: ID 46912297