· Nachricht · Verfahrensrecht
Die aktuellen GoBD wurden zurückgezogen
| Die aktuellen GoBD vom 11.7.19 sollen dem Vernehmen nach Ende September noch einmal überarbeitet werden und sind vom BMF daher bis auf Weiteres zurückgezogen worden. Daher sollten all diejenigen sehr vorsichtig sein, die die Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 11.7.19 (z.B. bei der Konvertierung oder beim Scannen) nutzen wollen. |
Sie sind auf der Homepage des BMF nicht mehr verfügbar; stattdessen erstrahlen dort die alten GoBD vom 11.11.14 in altem Glanz. Es wird gemutmaßt, dass die neuen GoBD so viele Ungereimtheiten enthielten, dass sich das BMF veranlasst sah, diese zurückzuziehen. Eine Anfrage der Redaktion beim BMF wurde folgendermaßen beantwortet:
„Maßgeblich sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014, veröffentlich im Bundessteuerblatt (BStBl) I 2014 S. 1450. Da weiterer Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern besteht, wurde die im Juli auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichte Folgeversion der GoBD wieder entfernt. Wir gehen davon aus, dass das Folgeschreiben nach erfolgter Abstimmung mit den Ländern kurzfristig wieder online gestellt und im Bundesteuerblatt veröffentlicht wird.“
mitgeteilt von
StB Christian Herold