Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Verfahrensrecht

    Gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben

    | Da Soforthilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen durch Verwaltungsakt bewilligt werden, wird der Rechtsschutz von der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleistet (Antwort der Bundesregierung [Drs. 19/19711]. |

     

    Die Länder und die von ihnen beauftragten Bewilligungsstellen haben die Corona-Soforthilfen des Bundes im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens gewährt, d. h. die Soforthilfen durch Verwaltungsakte bewilligt und, sofern sich etwa im Fall von Überzahlungen die Notwendigkeit ergab, die entsprechenden Bewilligungsbescheide geändert oder aufgehoben. Für Streitigkeiten, die solche verwaltungsbehördlichen Bewilligungs-, Änderungs- oder Aufhebungsbescheide zum Gegenstand haben, ist grundsätzlich, entsprechend der allgemeinen Regelung in § 40 Abs. 1 S. 1 HS 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

     

    • Erkenntnisse zum Subventionsmissbrauch

    Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat im internen Bereich ihrer Homepage ein Typologiepapier „Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit COVID-19“ veröffentlicht, in dem sie typische Verhaltensweisen beschreibt, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besonders auffällig geworden sind. Zudem gibt die FIU entsprechende Verdachtsmeldungen unverzüglich zuständigkeitshalber an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter.

     

    Zwischen Mitte März und Mitte Mai 2020 hat die FIU rund 4.400 Meldungen mit möglichen Bezügen zu Covid-19 erhalten, was ca. 25 % ihres Gesamtmeldungseingangs entspricht. Davon enthielten rund 3.600 Meldungen Hinweise auf ein betrügerisches Erlangen von Soforthilfe und wurden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, damit dort erforderlichenfalls vermögenssichernde Maßnahmen angeordnet werden können.

     
    Quelle: ID 46664453