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  • · Nachricht · Verfahrensrecht

    Steuerberater wird auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht als Bevollmächtigter vermutet

    | Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 S. 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.16 (BGBl I 16, 1679) mit Wirkung vom 1.1.17 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet (BFH 16.3.22, VIII R 19/19). |

     

    Diese Vermutung gilt trotz Vorliegens einer auf bestimmte Zeiträume beschränkten schriftlichen Vollmacht auch für außerhalb der schriftlichen Vollmacht liegende Zeiträume, wenn der Angehörige der steuerberatenden Berufe für diese Zeiträume gegenüber dem FA wie ein Bevollmächtigter auftritt.

     

    Quelle: ID 48427271