Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Entwicklung des Berufsstands

    Unterschiede zwischen Einzelkanzleien und Sozietäten/StB-Gesellschaften

    von StB Jürgen Derlath, Münster

    | Neben den jährlichen Berufsstatistiken gibt die BStBK in dreijährigem Turnus mit den STAX ein interessantes Zahlenwerk heraus, das 2018 auch um zwei Sondererhebungen ergänzt wurde, eine zum Stand der Digitalisierung in den Kanzleien und eine zu Kanzleien als attraktive Arbeitgeber. Dabei wird eines deutlich: Einzelkanzleien und Sozietäten/StB-Gesellschaften haben unterschiedliche Voraussetzungen im Markt. |

    Was ist das STAX?

    Mit dem statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX) möchte die BStBK alle drei Jahre (bislang 2012, 2015, 2018) „einen umfassenden Überblick über den Berufsstand des Steuerberaters“ bieten. In jedem Erhebungsjahr wird eine repräsentative Stichprobe auf Ebene der Regionalkammern ermittelt und angeschrieben. Während die Rückläuferquote 2012 und 2015 noch erfreulich hoch war, lag sie bei der Erhebung für 2018 nur bei 24 % . Das ist sehr bedauerlich, ist doch das STAX ein wichtiges Instrument, um Erkenntnisse für unseren Berufsstand zu gewinnen und umzusetzen.

     

    • Tab. 1: Stichprobenbeschreibung
    STAX 2012
    STAX 2015
    STAX 2018

    angeschrieben

    12.383

    13.253

    17.353

    Rückläufer

    5.027

    5.509

    4.193

    Rückläuferquote (%)

    40,6

    41,6

    24,2

    beauftragtes Institut

    IFB, Nürnberg

    IFB, Nürnberg

    IfM, Bonn

    Quelle: BStBK, Ausgewählte Ergebnisse

     

    Bei der Interpretation der hier vorgestellten Ergebnisse ist es wichtig, sich eine methodische Besonderheit dieser Untersuchungen vor Augen zu halten. Es handelt sich nicht um eine Längsschnittstudie, bei der dieselben Merkmale bei demselben Personenkreis mit zeitlichem Abstand immer wieder abgefragt werden. Vielmehr handelt es sich um drei Querschnittsstudien. Selbst wenn immer dieselben Kanzleien/Gesellschaften angeschrieben worden sein sollten, so kann sich die Zusammensetzung der Rückläufer von Erhebung zu Erhebung deutlich unterscheiden. Für die Interpretation der Ergebnisse bedeutet das, dass sich auf die Entwicklung einer Kennzahl wie z. B. des Umsatzes nicht nur Trendfaktoren auswirken, sondern auch die in jedem Zeitpunkt der Erhebung andere Zusammensetzung der Rückläufer (Konfundierung). Diese Zusammensetzung kann ‒ muss aber nicht ‒ den Einfluss der Trendfaktoren schlimmstenfalls komplett überlagern, sodass Sprünge in der Entwicklung einer Kennzahl erkennbar sind, die aber keinen Trend abbilden, oder es wird Stagnation beobachtet, obwohl sich in der Grundgesamtheit eine Entwicklung vollzieht.

     

    • Konsequenz

    Streng genommen darf man also nicht sagen, dass der durchschnittliche Umsatz der Einzelkanzleien von 304 TEUR (2012) auf 332 TEUR (2018) gestiegen ist (Tab. 2), sondern man muss sagen, dass der durchschnittliche Umsatz in der Stichprobe 2012 bei 304 TEUR lag und in der Stichprobe 2018 bei 332 TEUR. Das ist schon ein Unterschied! Dennoch wird der Umsatz gestiegen sein, weil der Markt für diese Dienstleistung in demselben Zeitraum gestiegen ist.

     

    Ein alternativer Weg wird bei den Ärzten beschritten. Mit dem Zi-Praxis-Panel untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Kosten- und Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. Durch das Panel sind die im Übrigen jährlich erhobenen Werte von Jahr zu Jahr vergleichbar.

    Wirtschaftliche Eckwerte

    Nach diesen Vorbemerkungen ‒ wie sehen nun die wirtschaftlichen Eckwerte von Einzelkanzleien und Sozietäten bzw. StB-Gesellschaften aus?

     

    • Tab. 2: Wichtige Kennzahlen ‒ Einzelkanzleien
    STAX 2012
    STAX 2015
    STAX 2018
    Durchschnitt

    Umsatz (TEUR)

    304

    329

    332

    322

    Kosten (TEUR)

    204

    212

    225

    214

    Kosten (in % vom Umsatz)*

    67 %

    64 %

    68 %

    66 %

    Überschuss (TEUR)

    100

    117

    107

    108

    Umsatzrendite (in % )*

    33 %

    36 %

    32 %

    34 %

    ∅ Anzahl Mitarbeiter

    4,8

    4,7

    3,8

    4,4

    *) Wert in der veröffentlichten Auswertung nicht angegeben, sondern aus den Angaben selbst berechnet

    Quelle: BStBK 2019, Ausgewählte Ergebnisse

     
    • Tab. 3: Wichtige Kennzahlen ‒ Sozietäten/StB-Gesellschaften
    STAX 2012
    STAX 2015
    STAX 2018
    Durchschnitt

    Umsatz (TEUR)

    979

    1.367

    1.387

    1.244

    Kosten (TEUR)

    730

    1.109

    1.094

    978

    Kosten (in % vom Umsatz)*

    75 %

    81 %

    79 %

    79 %

    Überschuss (TEUR)

    249

    285

    293

    267

    Umsatzrendite (in % )*

    25 %

    21 %

    21 %

    21 %

    ∅ Anzahl Mitarbeiter

    22,9

    19,9

    22,6

    21,8

    *) Wert in der veröffentlichten Auswertung nicht angegeben, sondern aus den Angaben selbst berechnet

    Quelle: BStBK 2019, Ausgewählte Ergebnisse

     

    Beachten Sie | Dass es problematisch sein kann, die Werte im Sinne einer Längsschnittstudie als Entwicklung zu interpretieren, zeigt z. B. der Zuwachs bei den Umsätzen. Die Sozietäten und Gesellschaften hätten demnach bei den Umsätzen von 2012 auf 2015 um satte 40 % zugelegt. Dieser „Zuwachs“ wird vermutlich besser durch die unterschiedliche Zusammensetzung der Rückläufer erklärt, auch wenn Gesellschaften neben dem organischen (=stetigen) Wachstum zusätzlich durch Zukäufe (=sprunghaft) wachsen können. Vergleichbares gilt für die Kosten und für die Mitarbeiterzahl.

     

    Vergleicht man nun die Durchschnitte der drei Stichproben, so fällt Folgendes auf: Die aus den Rückläufern der drei Stichproben typisierte inhabergeführte Einzelkanzlei macht mit rund vier Mitarbeitern 214 TEUR Umsatz im Jahr. Davon gehen 2/3 in die Kosten und 1/3 in den Überschuss. Die aus den Rückläufern der drei Stichproben typisierte Sozietät/StB-Gesellschaft macht mit 22 Mitarbeiter rund 1.244 TEUR Umsatz im Jahr. Davon gehen 4/5 in die Kosten und 1/5 in den Überschuss. Es scheint so, als würden Sozietäten/StB-Gesellschaften kostenintensiver arbeiten als Einzelkanzleien. Allerdings erwirtschaften sie auch einen Überschuss, der zweieinhalb mal so hoch ist.

     

    Steuerberatende versus vereinbare Tätigkeiten

    Schaut man auf die Herkunft der Umsätze und Erlöse, so zeigt sich ganz klar, dass in allen drei Erhebungen steuerberatende Tätigkeiten die einzig nennenswerte Einnahmequelle von Einzelkanzleien und Gesellschaften sind. Sozietäten und StB-Gesellschaften haben gegenüber Einzelkanzleien dabei offenbar einen Vorsprung, der vermutlich darin liegt, dass mehr Personal für eine konsequentere Spezialisierung da ist.

     

    • Tab. 4: Zusammensetzung der Umsätze

    Steuerberatende Tätigkeiten (%)

    STAX 2012
    STAX 2015
    STAX 2018
    Durchschnitt

    Einzelkanzleien

    97,7

    94,6

    93,4

    95,2

    Sozietäten/StB-Ges.

    95,6

    92,7

    89,5

    92,6

    Vereinbare Tätigkeiten (%)

    STAX 2012
    STAX 2015
    STAX 2018

    Einzelkanzleien

    2,3

    5,4

    6,6

    4,8

    Sozietäten/StB-Ges.

    4,4

    7,3

    10,5

    7,4

    Quelle: BStBK 2019, Ausgewählte Ergebnisse

     

    Beachten Sie | Die ebenso spannende Frage, ob es den Kanzleien gelingt, das Geschäftsfeld vereinbare Tätigkeiten auszubauen (und hier ist es vor allem die betriebswirtschaftliche Beratung, die den Hauptanteil ausmacht), kann wegen des Konfundierungsproblems nicht eindeutig beantwortet werden. Vermutlich ist aber insgesamt ein moderater Ausbau des Geschäftsfelds gelungen, weil die Notwendigkeit der Erschließung neuer Geschäftsfelder in den letzten Jahren immer deutlicher geworden ist.

     

    Zusammensetzung der steuerberatenden Tätigkeiten

    Auf den ersten Blick fällt auf, dass sich die Durchschnitte von Einzelkanzleien und Sozietäten/StB-Gesellschaften kaum unterscheiden. Es dominieren drei bekannte Schwerpunkte: ESt-Erklärungen, Rechnungswesen inkl. betrieblicher Steuern und Pay-roll-Services. Bemerkenswert schwach ist der Umsatzanteil, der aus Einspruchs- und FG-Verfahren erzielt wird.

     

    • Tab. 5: Verteilung der Umsätze auf steuerberatende Tätigkeiten

    Einzelkanzleien (%)

    STAX 2012
    STAX 2015
    STAX 2018
    Durchschnitt

    ESt-Erklärungen

    16,0

    16,9

    19,8

    17,6

    Jahresabschlüsse

    28,1

    28,2

    28,4

    28,2

    FiBu

    28,0

    28,4

    25,9

    27,4

    betriebl. St-Erklärungen

    11,4

    10,9

    10,6

    11,0

    LoBu

    9,9

    9,8

    10,0

    9,9

    Sonstige Deklarationsberatung

    5,3

    5,2

    3,4

    4,6

    Vertretung vor FA/FG

    1,2

    1,6

    1,8

    1,5

    Sozietäten/StB-Gesellschaften (%)

    STAX 2012
    STAX 2015
    STAX 2018
    Durchschnitt

    ESt-Erklärungen

    12,4

    12,6

    13,1

    12,7

    Jahresabschlüsse

    32,0

    29,6

    31,2

    30,9

    FiBu

    19,9

    25,7

    25,2

    23,6

    betriebl. St-Erklärungen

    10,8

    11,5

    10,9

    11,1

    LoBu

    8,7

    11,2

    12,1

    10,7

    Sonstige Deklarationsberatung

    13,2

    7,2

    4,6

    8,3

    Vertretung vor FA/FG

    3,0

    2,1

    2,6

    2,6

    Quelle: BStBK 2019, Ausgewählte Ergebnisse

     

    Beachten Sie | Auch hier wäre ich wieder vorsichtig, eine Entwicklung sehen zu wollen. Hat der Anteil der ESt-Erklärungen am Umsatz bei den Einzelkanzleien wirklich gegenüber 2015 um 3% -Punkte zugenommen? Gut wäre das nicht, weil diese Dienstleistung massiv von Do-it-yourself-Online-Dienstleistungen bedroht wird. Bemerkenswert ist auch die Abnahme des FiBu-Anteils, obwohl der Anteil des Jahresabschlusses konstant ist. Buchen wieder mehr Mandanten selbst? Ähnlich rätselhafte Sprünge finden sich auch in den Zahlen bei den Sozietäten/StB-Gesellschaften.

    Die Sonderauswertungen

    Neben den wiederkehrenden Daten zur wirtschaftlichen Situation wurden in der Befragung 2018 auch zwei Sonderthemen abgefragt: Digitalisierung in der Steuerberatung (Schröder/Nielen) und Attraktive Arbeitgeber in der Steuerberatung (Kay/Nielen). Beide Sonderauswertungen wurden als Beihefter zu DStR Heft 37/2019 publiziert. Ein Grundthema, das in beiden Themenbereichen wiederkehrt: Einzelkanzleien „ticken“ anders als Gesellschaften.

     

    Digitalisierung in der Steuerberatung

    Das Thema Digitalisierung ist angekommen. 93 % der Einzelkanzleien und 97 % der Sozietäten/StB-Gesellschaften stimmten der These zu bzw. voll und ganz zu, dass sie sich angesichts digitaler Geschäftsprozesse und E-Government aktiv mit digitaler Informations- und Kommunikationstechnologie auseinandersetzen müssen. Aber bei Weitem nicht alle fühlen sich auch darauf vorbereitet. Dabei fällt auf, dass Einzelkanzleien vor allem beim Vorbereitungsgrad hinter die Gesellschaften zurückfallen.

     

    • Tab. 6: Bedeutung der Digitalisierung
    Einzelkanzleien
    Sozietäten/StB-Gesellschaften
    (% der Befragten)
    Zustimmung
    dazwischen
    Ablehnung
    Zustimmung
    dazwischen
    Ablehnung

    Aktive Auseinandersetzung mit Digitalisierung und Vorbereitung darauf

    Zustimmung

    92,6

    6,3

    0,8

    96,8

    2,7

    0,5

    Vorbereitung

    49,0

    37,3

    13,7

    68,5

    26,5

    5,0

    Tätigkeitsspektrum wird sich ändern, künftig weniger Personalbedarf und Vorbereitung darauf

    Zustimmung

    50,2

    26,7

    23,0

    54,1

    26,4

    19,5

    Vorbereitung

    40,0

    42,3

    17,7

    52,0

    38,1

    9,9

    Zunehmender Wettbewerbsdruck durch Digitalisierung und Vorbereitung darauf

    Zustimmung

    43,1

    35,8

    21,3

    48,6

    32,8

    18,7

    Vorbereitung

    36,6

    44,8

    18,7

    51,3

    36,8

    12,0

    Quelle: Schröder/Nielen, 2019, Beihefter zu DStR 37/2019

     

    Aber auch in anderen Aspekten der „digital readiness“ unterscheiden sich Einzelkanzleien und Gesellschaften deutlich.

     

    • Tab. 7: Einige digitale Kennziffern

    (% der Befragten)

    Einzelkanzlei
    Sozietät/StB-Gesellschaft

    haben einen Internet-Auftritt

    52

    88

    haben einen Facebook-Auftritt

    8

    22

    durchschnittliche Anzahl genutzter digitaler Anwendungen

    4

    6

    Anteil der Mandanten mit digitalem Belegaustausch (%)

    15

    21

    Quelle: Schröder/Nielen, 2019, Beihefter zu DStR 37/2019

     

    Auch in den wahrgenommenen Chancen der Digitalisierung wird ein Unterschied deutlich: Einzelkanzleien gewichten Effizienzgewinne bei der Erbringung des gegenwärtigen Dienstleistungsportfolios höher. Gesellschaften verbinden mit der Digitalisierung auch Ziele wie die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und den Ausbau von (alten und) neuen Geschäftsfeldern.

     

    • Tab. 8: Wahrgenommene Chancen der Digitalisierung

    (% der Befragten)

    Einzelkanzlei
    Sozietät/StB-Gesellschaft

    ortsunabhängiger Datenzugriff

    62

    80

    effizienter Datenaustausch mit Dritten

    62

    76

    effizientere Abwicklung interner Geschäftsprozesse

    45

    65

    bessere Erreichbarkeit durch den Mandanten

    37

    46

    strukturierte Auswertungen von Mandantendaten für zusätzliche Dienstleistungen

    33

    52

    mehr Zeit für Mandanten

    32

    37

    Realisierung von Heimarbeit für Mitarbeiter

    32

    51

    Neukundengewinnung

    25

    45

    höhere Attraktivität als Arbeitgeber

    21

    43

    Erschließung neuer Geschäftsfelder

    19

    36

    Ausbau neuer Geschäftsfelder

    20

    39

    Quelle: Schröder/Nielen, 2019, Beihefter zu DStR 37/2019

     

    Die Herausforderungen werden ebenfalls unterschiedlich wahrgenommen. Sozietäten/StB-Gesellschaften sehen stärker als Einzelkanzleien im IT-Weiterbildungsbedarf eine große Herausforderung und erwarten auch mehr interne Widerstände.

     

    • Tab. 9: Wahrgenommene Herausforderungen der Digitalisierung

    (% der Befragten)

    Einzelkanzlei
    Sozietät/StB-Gesellschaft

    hoher organisatorischer Aufwand

    57

    64

    hoher IT-Weiterbildungsbedarf

    37

    52

    Daten- und IT-Sicherheit

    37

    41

    Kosten übersteigen Nutzen

    34

    23

    interne Widerstände

    18

    37

    Inkompatibilität verschiedener Systeme

    19

    31

    Quelle: Schröder/Nielen, 2019, Beihefter zu DStR 37/2019

     

    Welche Merkmale hat laut der Autoren eine Kanzlei mit einem hohen Digitalisierungsgrad? Sie wurde vor nicht allzu langer Zeit gegründet und hat junge Inhaber. Sie ist eher eine Gesellschaft und weniger eine Einzelkanzlei. Sie ist tendenziell größer und hat einen höheren Anteil an Unternehmermandaten. Schließlich befindet sie sich eher in einer urbanen Region (höhere Einwohnerzahl) als auf dem Dorf.

     

    Attraktiver Arbeitgeber in der Steuerberatung

    Die Situation am Arbeitsmarkt erleben Einzelkanzleien anders als Sozietäten/StB-Gesellschaften. Letztgenannte suchen doppelt so häufig Mitarbeiter wie Einzelkanzleien. Ursachen für die Suche sind Vakanzen durch Fluktuation und die Besetzung neuer Stellen wegen Wachstums. Bei der Besetzung tun sich Einzelkanzleien schwerer als Sozietäten/StB-Gesellschaften. Am schwierigsten ist die Besetzung von Stellen für Steuerfachangestellte. Am problematischsten wird dabei die mangelnde Eignung der Bewerber gesehen, gefolgt vom Umstand, dass sich erst gar keine Bewerber melden und der Tatsache, dass die Bewerber zu hohe Gehaltsforderungen stellen. Spannend sind die Erkenntnisse zu den Faktoren der Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber.

     

    • Tab. 10: Materielle und immaterielle Faktoren der Arbeitszufriedenheit

    Materielle Faktoren mit positiver Wirkung

    Immaterielle Faktoren mit positiver Wirkung

    Immaterielle Faktoren mit negativer Wirkung

    Materielle und immaterielle Faktoren ohne Wirkung (Auswahl)

    • Anzahl der Urlaubstage
    • Geschäftswagen
    • Überstundenvergütung
    • Digitalisierungsgrad der Kanzlei *
    • Home-Office
    • abwechslungsreiche Tätigkeit
    • Einbindung in Kanzlei-Entscheidungsprozesse
    • gute Weiterbildung
    • gute Aufstiegsmöglichkeiten
    • hohe Arbeitsplatz-sicherheit*
    • regelmäßige Über-stunden
    • häufige Konflikte mit Vorgesetzten
    • betriebliche Altersversorgung *
    • Warengutscheine *
    • Essensgutscheine
    • Fahrtkostenzuschüsse
    • gleitende Arbeitszeitregelungen
    • Möglichkeit zur Teilzeitarbeit

    *) Diese Bedingung verringert die Wahrscheinlichkeit von Stellenbesetzungsproblemen.

    Quelle: Kay/Nielen, 2019, Beihefter zu DStR 37/2019

     

    Die Situation am Arbeitsmarkt ist für Einzelkanzleien und für Sozietäten/StB-Gesellschaften sehr verschieden. Zwar zeigen sich angestellte Berufsträger bei Einzelkanzleien zufriedener als in Sozietäten und StB-Gesellschaften und dass, obwohl sie dort mehr verdienen und bessere Konditionen geboten bekommen. Aber insbesondere beim Unterbau tun sich Einzelkanzleien schwer. Kay/Nielen resümieren: „Es drängt sich daher der Schluss auf, dass den Einzelkanzleien aus Sicht möglicher Bewerber ein Makel anhaftet, der nichts mit den objektiven Bedingungen in der Kanzlei zu tun hat. Hier stellt sich die Frage, ob betroffene Einzelkanzleien diesem Vorurteil durch ein offensives Personalmarketing entgegenwirken können.“

    Vorläufiges Fazit

    Wie jede andere Branche unterliegt auch die Steuerberatung Trends, z. B. der zunehmenden Bedeutung der Berufsausübung im Anstellungsverhältnis oder dem Trend weg von der Einzelkanzlei hin zur StB-Gesellschaft. Hinzu kommen die Auswirkungen der Digitalisierung und der Wandel des Geschäftsmodells Steuerberatung (vgl. Derlath, KP 20, 122). Wie insbesondere die Sonderbefragungen zum STAX 2018 gezeigt haben, stehen Einzelkanzleien und Sozietäten/StB-Gesellschaften dabei vor unterschiedlichen Herausforderungen. Insbesondere (kleinere) Einzelkanzleien scheinen strukturelle Nachteile zu haben (weniger Spezialisierungsmöglichkeiten, weniger vereinbare Tätigkeiten, schlechterer Zugang zum Arbeitsmarkt). Vielleicht liegt hierin ein Grund, warum die Zahl der Einzelkanzleien abnimmt und die Zahl der Gesellschaften zunimmt. Größe verschafft Vorteile. Der größte Vorteil aber liegt meines Erachtens in der Einstellung zu den Chancen der Digitalisierung (Tab. 8). Während Einzelkanzleien sich sehr stark auf Effizienzgewinne in den Abläufen konzentrieren, haben Gesellschaften eine viel weitere Perspektive. Sie beziehen Mitarbeiterbedürfnisse (Homeoffice), Arbeitgeber-Attraktivität, Neukundengewinnung und Geschäftsfeldentwicklung mit ein und sind mit dieser Einstellung breiter aufgestellt.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Wohin tendiert die Steuerberatung? (Derlath, KP 20, 122)
    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 141 | ID 46513731