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  • · Fachbeitrag · Altersteilzeit

    Altersteilzeit im Blockmodell: Störungen können sich massiv auswirken ‒ die rechtlichen Folgen

    von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

    | Bei einer Altersteilzeit im Blockmodell wirken sich Störungen wie eine Arbeitsunfähigkeit oder die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig erheblich aus. LGP macht Sie mit den rechtlichen Folgen für die Praxis vertraut. |

    Die Altersteilzeit im Blockmodell

    Die Altersteilzeit im sog. Blockmodell setzt sich aus zwei gleich langen Phasen zusammen. In der ersten Arbeitsphase leistet der Arbeitnehmer die gesamten, bisher vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen. In der anschließenden Freistellungsphase muss der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen mehr erbringen. Während des gesamten Zeitraums zahlt der Arbeitgeber fortlaufend eine reduzierte Vergütung und Aufstockungsleistungen. In der Arbeitsphase erwirbt der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch auf das gesamte Entgelt. In dieser Phase erhält er jedoch nur die Hälfte des Arbeitsentgelts. Zugleich bildet er ein Wertguthaben für die Freistellungsphase, in der dieses dann durch gleichmäßige Beträge ausgezahlt wird.

    Störungen bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Aufgrund der Besonderheit, dass zunächst Arbeit vorgeleistet und ein Wertguthaben für eine Freistellungsphase aufgebaut wird, können sich Störungen erheblich auswirken.