· Fachbeitrag · Altersteilzeit
Arbeitgeber muss Antrag mit einfachem „Ja“ annehmen können
| Beantragt ein Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortzuführen, muss der Antrag so konkret sein, dass ihn der Arbeitgeber mit einem „Ja“ annehmen kann, entschied das BAG. |
Im Urteilsfall war nach Ansicht der Richter ein einfaches „Ja“ nicht möglich (BAG, Urteil vom 14.5.2013, Az. 9 AZR 664/11; Abruf-Nr. 132708): Dort hatte eine Arbeitnehmerin im November 2008 schriftlich „die Durchführung einer Altersteilzeit ab spätestens Dezember 2009“ beantragt.
- Dieser Erklärung lasse sich weder entnehmen, ab welchem konkreten Datum die geänderten Vertragsbedingungen gelten sollen, noch, zu welchem Zeitpunkt das Altersteilzeitverhältnis enden soll. Unter Berücksichtigung der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG seien zwei verschiedene Beendigungszeitpunkte (30. September 2015 oder 31. März 2018) möglich.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig