· Fachbeitrag · Ruhestand/Altersrente
Smart Exit ‒ Teil 3: So lässt sich Altersteilzeit in der Praxis gut umsetzen
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
| Ein Smart-Exit- oder Ruhestandsmodell ist für Unternehmen heute unerlässlich. LGP macht Sie in einer Serie mit den vier vom Gesetzgeber vorgesehenen Ruhestandsmodellen Lebensarbeitszeitkonten, Altersteilzeit, Vorruhestand und Ausgleich der Rentenabschläge vertraut. Der dritte Beitrag erläutert anhand von praktischen Beispielen das Thema Altersteilzeit. |
Altersteilzeit ‒ Arbeitszeitverkürzung vor der Rente
Beim Ruhestandsmodell Altersteilzeit handelt es sich um die spezielle Form einer Wertguthabenvereinbarung für Personen ab dem 55. Lebensjahr; konkret um eine Teilzeitbeschäftigung, die im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt ist.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Altersteilzeit auf freiwilliger Basis vereinbaren. Darüber hinaus finden sich Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
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