· Fachbeitrag · Altersversorgung
Ausschluss von Arbeitnehmern mit Einzelzusage auf bAV von einer kollektivrechtlichen Regelung?
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching
| Kann eine einzelvertragliche Versorgungszusage eine kollektivrechtliche Versorgungszusage ersetzen? Ja, sagt das BAG. |
Ausschluss aus kollektivrechtlicher Versorgungsordnung
Ein Unternehmen hat 1987 mit Arbeitnehmer A, der seit 1986 im Unternehmen beschäftigt war, eine einzelvertragliche Regelung getroffen. Danach gewährt es A einen monatlichen Beitragszuschuss zur Altersversorgung in ein Versorgungswerk, bei dem A bereits Anwartschaften erworben hatte. Dadurch ist A von der bAV des Unternehmens ausgenommen.
Mit einer Betriebsvereinbarung richtete das Unternehmen Ende 1988 eine neue Versorgungsordnung ein. Das alte Versorgungswerk war bereits für Neueintritte in das Unternehmen nach dem 31. März 1984 geschlossen worden. Die neue Versorgungsordnung wurde im Laufe der Zeit mehrmals angepasst. Die Anpassung vom Dezember 2007 enthielt unter anderem eine Klausel, wonach Mitarbeiter, die eine individuelle Zusage erhalten haben, von dieser Versorgungsordnung ausgenommen sind.
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