· Nachricht · Altersversorgung
Befristet Beschäftigte und betriebliche Altersversorgung
| Sachlich nicht gerechtfertigt ist der Ausschluss befristet Beschäftigter von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die nach dem Inhalt der Versorgungsordnung den Mitarbeitern zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess bieten sollen. Das hat das LAG Niedersachsen (Urteil vom 05.09.2019, Az. 4 Sa 5/19 B, Abruf-Nr. 211908 ) entschieden. Das letzte Wort in der Sache hat aber das BAG (Az. beim BAG: 3 AZR 433/19 ). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 200 | ID 46209754