· Fachbeitrag · Altersversorgung
Erhöht die private Kfz-Nutzung die Betriebsrente?
| Das LAG Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, inwieweit die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung als Entgeltbestandteil bei der Betriebsrentenberechnung zu berücksichtigen ist. |
Nach Ansicht des LAG Düsseldorf kommt es auf den Wortlaut der Betriebsrentenvereinbarung an (Urteil vom 8.4.2011, Az: 10 Sa 930/10; Abruf-Nr. 112413):
- Wird als Berechnungsgrundlage auf den zuletzt bezogenen „Bruttoverdienst“ oder das zuletzt bezogene „Bruttoeinkommen“ Bezug genommen, spricht vieles dafür, dass der geldwerte Vorteil durch die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens bei der Betriebsrentenberechnung einzubeziehen ist; vorausgesetzt, dieser Vergütungsbestandteil wurde nicht ausdrücklich in der Versorgungszusage ausgenommen.
- Wird hingegen der Begriff „Bruttogehalt“ verwendet, spricht dies eher für einen engen Vergütungsbegriff, der die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung nicht umfasst. Denn zum „Gehalt“ zählen nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile oder Sachleistungen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 166 | ID 28250760