· Nachricht · Arbeitnehmerstatus
Violinistin hilft häufig in Orchester aus: Ist sie Arbeitnehmer?
| Eine Violinistin, die auf Anfrage eines Orchesterbetreibers als Aushilfe (in Vertretungsfällen) und als Verstärkung (bei größeren Produktionen) eingesetzt wird, ist nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien schon 20 Jahre zusammenarbeiten und der Beschäftigungsumfang zuletzt ca. ein Fünftel einer Vollzeitbeschäftigung erreicht hat. Das hat das LAG Baden-Württemberg klargestellt. |
Das LAG begründet seine Entscheidung damit, dass die zwischen den Parteien vereinbarten Rechtsverhältnisse rechtlich als eine Vielzahl von freien Dienstverhältnissen einzuordnen seien. Sie stellen kein einheitliches Arbeitsverhältnis dar, wie die Violinistin meint. Die Violinistin könne daher auch nicht die Herausgabe von Lohnabrechnungen und die Beschäftigung im Umfang von mindestens zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.01.2020, Az. 1 Sa 8/19, Abruf-Nr. 213648).