· Fachbeitrag · Arbeitnehmerüberlassung
Neue Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen:Das müssen Arbeitgeber beachten!
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Viele Unternehmen setzen neben eigenen Mitarbeitern auch Fremdpersonal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitnehmer) oder auf der Basis von Dienst- und Werkverträgen ein. Damit diese anerkannt werden, müssen Unternehmen die neuen Regeln ab 01.04.2017 kennen. |
Überlassungshöchstdauer wird begrenzt
Die Höchstdauer bei der Leiharbeit wird auf 18 Monate begrenzt. Überlassungszeiten vor dem 01.04.2017 werden dabei nicht mitgerechnet. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Frist neu in Gang.
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Leiharbeitnehmer A ist seit dem 01.01.2016 an das Unternehmen U entliehen. Die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten beginnt ab dem 01.04.2017 zu laufen. Die 15 Monate seit 01.01.2016 werden nicht angerechnet. |
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