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  • 04.03.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Kürzung von (Wechsel-)Schichtzulagen für Teilzeitkräfte zulässig

    | Wechselschicht- und Schichtzulagen sollen Arbeitnehmern einen finanziellen Ausgleich für die erhebliche Auswirkung auf den Lebensrhythmus gewähren. Eine tarifliche Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nur anteilig Anspruch auf Schichtzulagen haben, hält das BAG für zulässig. |