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  • · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Pauschale Vergütung von Reisezeiten als Beifahrer

    | Intransparent und damit unwirksam ist die arbeitsvertragliche Klausel, wonach Reisezeiten mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten sind. Das hat das BAG entschieden. |

     

    Begründung des BAG: Die Klausel ist intransparent, weil sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche „Reisetätigkeit“ von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll. Das hat im Urteilsfall zur Folge, dass ein Kraftfahrer Anspruch auf Vergütung hat für die Zeiten jenseits seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden, die er als Beifahrer auf dem Lkw verbracht hat (Urteil vom 20.4.2011, Az: 5 AZR 200/10; Abruf-Nr. 112502).

    Quelle: ID 28345530