· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Pausenzeiten: In diesen Fällen muss der Arbeitgeber eine Vergütung gewähren
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert
| In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, wann der Arbeitgeber Arbeitnehmern Pausenzeiten vergüten muss. Erfahren Sie nachfolgend, was gilt. |
Ruhezeit zwischen Ende der Arbeit und Wiederbeginn
Der Begriff der Ruhezeit ist gesetzlich definiert: Es handelt sich um die Zeit zwischen dem Ende der Arbeit und ihrem Wiederbeginn. Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Von dieser Regelung gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen, insbesondere in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben, in Gaststätten, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung.
Ruhezeit ist keine Arbeitszeit. Arbeitgeber müssen sie daher nicht vergüten.
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