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  • 27.02.2017 · Nachricht · Arbeitsentgelt

    Umkleiden im Unternehmen aus Hygienegründen ist zu vergüten

    | Das Umkleiden und Zurücklegen der damit verbundenen innerbetrieblichen Wege sind Teil der vom Arbeitnehmer geschuldeten und ihm zu vergütenden Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt. Das hat das BAG im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der in der Produktion von Lebensmitteln tätig ist. |