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  • 02.02.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Verspäteter Lohn: Arbeitgeber muss 40 Euro Schadenersatz zahlen

    | Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss dem Arbeitnehmer einen pauschalen Schadenersatz von 40 Euro zahlen. Zu diesem Ergebnis ist das LAG Köln gelangt. |