24.06.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Anspruch auf Arbeitsentgelt auch durch Zahlung an Dritte erfüllt
| Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt muss nicht unbedingt durch Zahlung des Nettolohns an den Arbeitnehmer selbst erfüllt werden. Auch die Zahlung an einen Dritten ist möglich, so das LAG Rheinland-Pfalz. |
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